Ausflug zum Amtsgericht Bad Homburg

Am Donnerstag, den 21.03., war es soweit: Die 32 Schülerinnen und Schüler machten sich auf den Weg in den Gerichtssaal. Zuvor hatten beide Klassen im Fach Gesellschaftslehre das Thema „Rechte und Pflichten von Jugendlichen“ behandelt und dieser Ausflug stellte den Abschluss der Einheit da. Gewappnet mit dem Wissen aus 20 Stunden Unterricht erreichten die Realschulklassen das Amtsgericht gegen 9 Uhr mit dem öffentlichen Nahverkehr. Auf das Sicherheitspersonal machten die Jugendlichen sofort einen guten Eindruck, weshalb wir ohne individuelle Sicherheitskontrolle das Gebäude betreten durften. Während einer kurzen Pause lernten die begleitenden Lehrer, Frau Nolte und Herr Bank, vor der Tür des Gerichtssaals bereits den Verteidiger des Angeklagten kennen und konnten so später die „Insiderinformationen“ mit ihren Schülern teilen.

Pünktlich um 9:30 Uhr begann die Verhandlung wegen unerlaubtem Waffenbesitz. Die zügige Verhandlung endete mit der Einstellung des Verfahrens. Dies erwies sich jedoch keineswegs als Nachteil, denn nun hatten die Richterin und der Staatsanwalt umso mehr Zeit, um auf die zahlreichen Fragen der Schüler einzugehen:

„Wie wurden die Waffen beim Angeklagten entdeckt?“ - „Zählt ein stumpfes Schwert als Waffe?“ – „Darf ich eine Softairpistole besitzen?“

Für besonderes Erstaunen über die Sachkenntnis des Jugendlichen sorgte die Nachfrage von Paul, der die tragischen Ereignisse in Neuseeland zum Anlass nahm, sich nach den gesetzlichen Unterschieden im Waffengesetz von Deutschland und Neuseeland zu erkundigen.

Bevor das Bild aufgenommen wurde, bekamen die Schülerinnen und Schüler noch ein besonderes Lob: „Noch nie habe ich eine so ruhige und interessierte Schulklasse erlebt! Großartig.“ Diesem Lob können sich Frau Nolte und Herr Bank nur anschließen.

 

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