Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das Organ gemeinsamer Beratung und Beschlussfassung, in der Lehrerinnen und Lehrer, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler (Schulgemeinde) zusammenwirken. Sie berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten.

Die Schulkonferenz kann gegenüber anderen Konferenzen Empfehlungen abgeben.

Ihre Aufgaben werden im Hessischen Schulgesetz in der jeweils gültigen Fassung in den Paragraphen 128 bis 132 geregelt.

An der Erich Kästner-Schule besteht die Schulkonferenz aus 11 Mitgliedern:
- 5 Vertreter/innen der Lehrkräfte
- 3 Vertreter/innen der Elternschaft
- 2 Vertreter/innen der Schüler
sowie dem Schulleiter als Vorsitzenden. 

Sitzungen im Schuljahr 2019/20:
- nächster Termin: Montag, 17.02.2020, 18:00 Uhr

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Mitteilungen

Oberurseler Ausbildungstour am 24.03.23 12-16 Uhr
Infoveranstaltung Baugewerbe
ZÜBLIN ist führender Spezialistin auf dem Markt für Bauwerkserhaltung.
ZÜBLIN stellt die Möglichkeiten von Praktikumsplätzen sowie von Ausbildungsplätzen und Berufschancen im Baugewerbe vor.
Die Veranstaltung für Interessierte Schüler der EKS im Baugewerbe
findet statt am:
Mittwoch, den 8. März
Uhrzeit: 11.30 bis 12.30 Uhr
Der Raum wird noch mitgeteilt.
Frühangebot 2022/23
AG-Angebot 2022/23
Infos zur Berufsberatung

 

 

Gesundheitliches

  Informationen zum Coronavirus
Webseite des Hessischen Kultusministeriums mit aktuellen Informationen zur Handhabung mit dem Coronavirus an hessischen Schulen.
Webseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration mit regelmäßig aktualisierten Informationen zum Coronavirus
Informationen zum Coronavirus aufbereitet von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Hygienetipps zum Schutz vor Atemwegserkrankungen
Informationen für Kinder auf der Seite der BZgA
Aufklärungsfilm "Was ist Corona" für Kinder der Stadt Wien
Unterstützung während der Corona-Krise für Eltern und SchülerInnen
   
 
Informationen zum Masernschutzgesetz
Elternbrief zur Masern-Impfpflicht
Fragen und Antworten zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes an hessischen Schulen