Schulordnung
Gemäß § 129, Satz 12 entscheidet die Schulkonferenz über "Schulordnungen zur Regelung des geordneten Ablaufs des äußeren Schulbetriebs".
Hier finden Sie die aktuell gültigen Regelungen unserer Schule:
Schulordnung
Unsere Schule ist nicht nur ein Ort des Lernens, sondern stellt auch einen gemeinsamen Lebensraum unterschiedlicher Menschen dar. Um ein friedliches Miteinander zu gewährleisten, verhalten wir uns tolerant, höflich und respektvoll. Alle Beteiligten halten die in der Schulordnung aufgeführten Regeln ein. Diese sind für alle, die die Schule betreten, verbindlich.
Allgemeines
1. Unsere Schule ist ein Ort des Lernens, aber auch des Zusammentreffens und der Gemeinschaft mit anderen.
2. Alle Einrichtungsgegenstände unserer Schule werden von der Allgemeinheit bezahlt und sollen uns in vielfältiger Weise nutzen. Daher gehen wir damit vorsichtig um und vermeiden mutwillige Beschädigungen.
3. Wir bemühen uns stets darum, dass andere durch unsere Handlungen nicht gefährdet oder verletzt werden und verzichten deshalb auf das Mitbringen von Gegenständen, die als Waffe benutzt werden können.
4. Bei Meinungsverschiedenheiten und sonstigen Konflikten bemühen wir uns um gewaltfreie Lösungen, die auch dem anderen zu seinem Recht verhelfen. Alle Erwachsenen sind verpflichtet, die Jugendlichen in diesem Bemühen zu unterstützen.
Unterricht
5. Wir bemühen uns stets, uns im Unterricht angemessen zu verhalten, um allen Beteiligten ein angenehmes Lernen und Lehren zu ermöglichen.
6. Um möglichst viel Unterrichtszeit nutzen zu können, finden sich alle Unterrichtsbeteiligten pünktlich vor den Klassenräumen ein.
7. Der Beginn von Lernzeiten wird durch den Schulgong signalisiert. Bei Ertönen des Gefahrensignals (Feueralarm) verlassen wir sofort ruhig auf dem schnellsten Wege das Schulgelände und suchen den Aufstellplatz (Sportplatz) auf.
8. In Ausübung ihres Amtes können die Lehrkräfte den Schülerinnen und Schülern Anweisungen erteilen. Diese Anweisungen müssen befolgt werden.
9. Wenn wir uns ungerecht behandelt fühlen, sind wir berechtigt, in angemessener Form unsere Meinung zu sagen.
Pausen
10. Die Pausen dienen den Schülerinnen und Schülern zur Erholung und Bereitstellung von Unterrichtsmaterial zwischen den Lernzeiten.
11. Dafür stehen allen Schülerinnen und Schülern der Schulhof, die Pausenhalle und (zu festgelegten Zeiten) die Bibliothek zur Verfügung. Andere Teile des Gebäudes oder des Schulgeländes sind nicht beaufsichtigt, stellen eine besondere Gefahrenquelle dar und sind somit keine Aufenthaltsorte.
12. Der Verwaltungstrakt kann in dringenden Fällen betreten werden.
13. Für dringende Bedürfnisse stehen Toilettenanlagen zur Verfügung. Damit sie in einem sauberen und hygienisch einwandfreien Zustand bleiben können, vermeiden wir jegliche Form der vorsätzlichen Verschmutzung. Wir achten die Privatsphäre anderer Schülerinnen und Schüler.
14. Das Ballspielen wie auch das Werfen mit Gegenständen stellt ein hohes Sicherheitsrisiko dar. Ballspiele können nur mit Softbällen aus Schaumstoff in besonders ausgewiesenen Zonen gestattet werden. Auf das Werfen von Schneebällen oder von Gegenständen verzichten wir ganz.
15. Rauchen ist gesundheitsschädlich und an allen Schulen generell nicht erlaubt. Unsere Schule ist eine rauchfreie Zone.
Mobile Endgeräte dürfen nur bedingt genutzt werden. Die hierzu erlassenen Richtlinien sind für alle Personen der Schulgemeinde bindend.
Der Gebrauch und die Benutzung mobiler Endgeräte (z. B. mobile Telefone, MP3-Player usw.) ist in den Schulen ein nicht geringes Problem. Die Schulkonferenz hat deshalb im Rahmen der Schulordnung eine Regelung für die Nutzung dieser Geräte formuliert. Diese Regelung ist für ALLE Mitglieder der Schulgemeinde verbindlich.
Download der Regelung für mobile EndgeräteDownload der Regelung für mobile Endgeräte
Das Rauchen in der Öffentlichkeit ist allen Personen unter 18 Jahren generell nicht erlaubt.
In den hessischen Schulen herrscht darüber hinaus ein generelles Rauchverbot.