Gremium
Die Schülervertretung besteht aus den Klassensprecherinnen und Klassensprechern, dem Schulsprecher bzw. der Schulsprecherin, dem Verbindungslehrer bzw. der Verbindungslehrerin und freiwilligen Mitgliedern. Weitere Informationen zur Schülervertretung finden Sie hier.
Aufgaben und Rechte
Die Aufgaben und Rechte des Schülervertretung sind im Hessischen Schulgesetz in den §121 bis §125 und in der Verordnung über die Schülervertretungen und die Studierendenvertretungen festgehalten.
Die Schülervertretung kann insbesondere
- in der Schulkonferenz mitbestimmen.
- die Schülerschaft betreffende Anträge bei der Schulleitung einreichen.
- eigenständig Schulveranstaltungen planen.
Alle Klassensprecherinnen und Klassensprecher bilden das
Schülerparlament. Dieses tagt alle vier Wochen in der Regel für eine Schulstunde.

