An unserer Schule soll ein angenehmes Schulklima auf der Basis gegenseitigen Respekts aller Beteiligten herrschen. Damit Schülerinnen und Schüler ihre Lernmöglichkeiten und Leistungsfähigkeit entfalten und ihre Persönlichkeit entwickeln können, gilt für das gemeinsame Lernen an unserer Schule:
- Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.
- Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht, ungestört zu unterrichten.
- Alle müssen stets die Rechte der anderen beachten und respektieren.
Um diese Leitlinien zu erfüllen, haben wir uns auf folgende gemeinsame Regeln für das schulische Miteinander geeinigt:
- Ich melde mich und warte, bis ich aufgerufen werde.
- Ich höre zu wenn, andere sprechen und lasse sie ausreden.
- Ich spreche und verhalte mich höflich.
- Ich achte das Eigentum anderer.
- Ich befolge die Anweisungen meiner Lehrerinnen und Lehrer.
Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht stören, sollen mit Hilfe des Trainingsraumkonzepts lernen, Verantwortung für ihr eigenes Tun und Handeln zu übernehmen.
Vorgehensweise im Trainingsraum:
Die Lehrkraft im Trainingsraum führt mit der Schülerin bzw. dem Schüler ein Gespräch über die Umstände, die zu der Entscheidung der Schülerin bzw. des Schülers geführt haben, den Trainingsraum aufzusuchen. Danach erstellt die Schülerin bzw. der Schüler mit Unterstützung der anwesenden Lehrkraft einen Rückkehrplan. In diesem Plan beschreibt sie/er erst ihr/sein Verhalten und überlegt sich dann, wie sie/er in Zukunft störungsfrei am Unterricht teilnehmen kann. Die Schülerin bzw. der Schüler verbleibt für den Rest der Stunde im Trainingsraum.
Den Rückkehrplan legt die Schülerin bzw. der Schüler schnellstmöglich, aber auf jedem Fall vor der nächsten Unterrichtsstunde bei der entsprechenden Lehrkraft vor. Akzeptiert die Lehrkraft den Plan, kann die Schülerin bzw. der Schüler in der nächsten Unterrichtsstunde wieder am Unterricht teilnehmen. Wird der Plan nicht akzeptiert, muss erneut der Trainingsraum aufgesucht werden, um das Verhalten noch einmal zu überdenken.
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler den Trainingsraum wiederholt besucht, werden ab dem dritten Besuch die Eltern oder Erziehungsberechtigten in einem Brief darüber informiert, dass sie bzw. er wiederholt den Unterricht gestört hat. Nach dem sechsten Besuch entscheidet die Klassen-konferenz über eine pädagogische Maßnahme.
Sonstige wichtige Informationen:
Liegen zwischen zwei Trainingsraumbesuchen mehr als 10 Schulwochen, wird ein Besuch gestrichen.
Mit Ablauf des jeweiligen Schuljahres verfallen alle Eintragungen.